Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Schriftgröße
Kontrast
Blaufilter

AGBs

AGB Stabstelle Innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung

Teilnahmebedingungen an Bildungsmaßnahmen der Stabstelle Innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung


§ 1 Interne Anmeldung Die Anmeldung ist verbindlich.
Mitarbeitende am Klinikum Passau, die sich für ein Bildungsangebot anmelden möchten, informieren sich bitte auf der Klinikum Passau Website oder in MyIKE unter Bildungsprogramm über Fortbildungsveranstaltungen. Die Anmeldung erfolgt direkt über das Bildungsprogramm in MyIKE durch die Stationsleitung oder den Mitarbeitenden. Die Fortbildungsmaßnahmen sind in der Regel für Mitarbeitende des Klinikums kostenlos. Zusagen erfolgen im Rahmen des digitalen Anmeldeprozesses durch die Stationsleitungen oder durch freigeschaltete Push-Nachrichten direkt an den Mitarbeiter.

§ 2 Externe Anmeldung Die Anmeldung ist verbindlich.
Alle Angebote, die auf der Klinikum Passau Website als externe Veranstaltung ausgewiesen sind, stehen auch Teilnehmenden anderer Häuser und Einrichtungen offen. Bitte beachten Sie, dass das Bildungsangebot für externe Teilnehmende begrenzt ist. Die Verfügbarkeit ist über das Ampelsystem auf der Website einsehbar. Fragen können per E-Mail fort.weiterbildung@klinikum-passau.de gestellt werden. Die Anmeldung erfolgt digital über die Klinikum Passau Website.

§ 3 Anmeldefristen
Wir bitten um eine zeitnahe Anmeldung bitte beachten Sie dabei den angegebenen Anmeldeschluss. Da die Teilnehmendenzahl bei allen Veranstaltungen begrenzt ist, entscheidet das Datum des Eingangs der Bezahlung über die Vergabe der Plätze. Aufgrund der hohen Nachfrage empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.

§ 4 Bewerbung für Weiterbildungen
Bitte beachten Sie, dass für Weiterbildungen, die Teilnahme an einem Bewerberauswahlverfahren erforderlich ist. Bei Weiterbildungen nach Vorgaben der entsprechenden Behörden oder Fachgesellschaften (z. B. DKG, DSG, VdPB) müssen die jeweils geltenden Teilnahmebedingungen / Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein. Sie werden von der Kursleitung informiert, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ausgewählt worden sind. Bitte bewerben Sie sich fristgerecht inklusive der notwendigen Unterlagen über die Klinikum Passau Website oder per E-Mail an fort.weiterbildung@klinikum-passau.de.

§ 5 Anmeldebestätigung Intern
Zusagen erfolgen im Rahmen des digitalen Anmeldeprozesses durch die Stationsleitungen oder durch freigeschaltete Push-Nachrichten in MyIKE direkt an die Mitarbeitenden.

§ 6 Anmeldebestätigung Extern
Bitte achten Sie auf korrekte Angaben in der Online Anmeldung. Sie erhalten Informationen über den Status Ihrer Anmeldung per E-Mail. Bitte beachten Sie dabei, dass Ihre Teilnahme erst nach erfolgter Bezahlung und Bestätigung der Anmeldung per E-Mail durch fort.weiterbildung@klinikum-passau.de verbindlich ist.

§ 7 Anzahl Teilnehmende
Die Teilnehmendenzahl ist in allen Fortbildungsveranstaltungen begrenzt. Bei Fortbildungen ist das Datum des Zahlungseingangs für die verbindliche Zusage ausschlaggebend. Bei Anmeldung für Weiterbildungen werden Ihre Bewerbungsunterlagen durch die Leitung der Weiterbildung geprüft, Sie erhalten die Zusage per E-Mail. Eine Warteliste wird nicht geführt. Solange Plätze verfügbar sind, ist eine Anmeldung möglich.

§ 8 Gebühren
Die Teilnahme ist für Mitarbeitende des Klinikums Passau wenn nicht anders angegeben kostenlos. Bei zahlungspflichtigen Angeboten ist dies explizit in der Beschreibung der Veranstaltung ersichtlich. Ebenfalls finden Sie in der Beschreibung gegebenenfalls einen Hinweis zur Vereinbarung einer Rückzahlung. Die Teilnahme für externe Teilnehmende ist kostenpflichtig, die Teilnahmekosten sind in der Kursbeschreibung ausgewiesen. Sie erhalten nach Anmeldung eine E-Mail mit Zahlungslink zu unserem Warenkorb. Dort können Sie Ihre favourisierte Bezahlart auswählen und die Rechnung begleichen.

§ 9 Änderung Veranstaltungsort, Termin, Referierende
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung - auch kurzfristig - abzusagen (z.B. bei zu geringer Teilnehmendezahl), den Veranstaltungsort zu ändern oder den Veranstaltungstermin zu verschieben. Bei Absagen wegen Verhinderung des Referierenden oder sonstigen nicht vom Klinikum Passau zu verantwortenden Gründen bleiben eine zeitliche und örtliche Verlegung, die Änderung von Themen und ein Austausch von Referenten vorbehalten.

§ 10 Stornierung externer Teilnahmen
  1. Fortbildung
    Nach Zusage durch den Veranstalter ist keine Rückerstattung der Kurskosten möglich. Bei Ausfall können Ersatzteilnehmende an der Fortbildung teilnehmen. 
  2.  Weiterbildung
    Eine Stornierung muss schriftlich durch den Kostenträger erfolgen und ist bis 12 Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenlos möglich. Bei Stornierung bis zu 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind 50% der Lehrgangsgebühr zu entrichten. Bei Stornierung bis zu 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 100% der Lehrgangsgebühr berechnet.
§ 11 Teilnahmebescheinigung, Zertifikat, Zeugnis
Je nach Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

§ 12 Fortbildungspunkte
Beantrage Punkte (z. B. von VdPB, ICW, bayerische Ärztekammer) sind in der Kursbeschreibung veröffentlicht.

§ 13 Foto- und Filmaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto- und Filmaufnahmen gemacht. Die Aufnahmen dienen der Dokumentation und werden auch für die Öffentlichkeitsarbeit des Klinikum Passau verwendet. Im Falle eines Widerspruchs wenden Sie sich bitte spätestens bis zum Tag der Veranstaltung an fort.weiterbildung@klinikum-passau.de

§ 14 Datenschutz
Die an uns übermittelten Daten werden nur zweckgebunden erhoben, gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergegeben. Wir verweisen hierzu auf die gesonderte Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten der Stabstelle Fort- und Weiterbildung gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung.

§ 15 Urheberrecht

Zu den Veranstaltungen werden ggf. Arbeitsunterlagen ausgegeben. Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Referenten und des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden.

§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Klauseln gelten zunächst die gesetzlichen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, nichtige oder unwirksame Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unverzüglich nach Kenntnis der Nichtigkeit respektive Unwirksamkeit durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck der nichtigen und unwirksamen Bestimmungen inhaltlich und wirtschaftlich am nächsten kommen. Dasselbe gilt für etwaige Regelungslücken.

§ 17 Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 18 Haftung
Schadensansprüche gegenüber dem Klinikum Passau sind – mit Ausnahme von Personenschäden – unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haftet das Klinikum Passau auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens. Es handelt sich um eine wesentliche Pflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Qualifikationsmaßnahme überhaupt erst ermöglicht und der Teilnehmende daher auf die Einhaltung dieser Pflicht durch das Klinikum Passau vertrauen darf. Soweit die Haftung des Klinikum Passau ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine Beschäftigten, Vertreter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.  

§ 19 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Diese Teilnahmebedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sind nach deutschem Recht auszulegen. Gerichtsstand ist Passau.

§ 20 Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters im Anschluss an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Widerrufsbelehrung

§ 21 Schlussbestimmungen
  1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. 
  2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters. 
  3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.